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Geschäfts-und Lieferbedingungen
Erfüllung- und Leistungsort ist der Sitz der Verkäuferin.
Soll die Verkäuferin die Kaufsache an einen anderen Ort liefern, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung. Die Gefahr geht mit der Auslieferung zur Verladung in das Transportmittel, bei Selbstabholung mit der Bereitstellung zur Verladung auf den Käufer über. Das Abladen ist - auch bei Lieferung frachtfrei - nach Andienung der Ware sofort sachgerecht durch den Käufer zu besorgen, es sei denn das Abladen durch die Verkäuferin
ist gesondert vereinbart worden.
Lieferungen auf Inseln nur gegen Anfrage und gegen Zuschlag.
Das Angebot auf unseren Seiten versteht sich vorbehaltlich unserer Liefermöglichkeit und ist stets freibleibend und unverbindlich.
Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt erst bei Abholung der Ware oder bei Anlieferung der Ware durch die Firma Kaminholz Steinhilp zustande und entsteht zwischen diesem und dem Auftraggeber. Bei Bestellungen mit Lieferung an Dritte, ist der Besteller der Auftraggeber.
Eine Lieferung ins Grundstück wird nicht garantiert.
Der Besteller ist verpflichtet, bereits bei seiner Bestellung eventuelle Zufahrtsbeschränkungen oder Hindernisse anzugeben.Ist eine Anlieferung nicht realisierbar,werden die Transportkosten dem eigentlichen Warenempfänger in Rechnung gestellt.
Der vereinbarte Kaufpreis versteht sich in EURO inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort, spätestens vor Abholung oder vor Lieferung zur Zahlung fällig.
Der Verkauf von Kaminholz erfolgt nach Schütt-raummetern (SRM). Ein SRM entspricht in der Regel 0,67 Raummetern ( RM ). Wird geschnittenes Kaminholz verkauft und werden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen,so beträgt die Länge einzelner Holzscheite etwa 25 cm bis 33 cm. Produktionsbedingte Abweichungen von bis zu 2 cm längeren oder schnittbedingt deutlich kürzeren Stücken gelten als vereinbart.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin.
Die Verkäuferin ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen, wenn der Käufer die Ware entgültig verweigert hat oder nach vorheriger angemessener Fristsetzung die Ware nicht abgenommen hat. In diesem Fall ist die Verkäuferin berechtigt einen Schadenersatz von 20 % des Verkaufspreise zu verlangen.
Sollte eine Bestimmung der Geschäfts-und Lieferbedingung ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam.
Ihre Kaminholz Steinhilp
info@holz-brennstoffe.com |
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Copyright Jörg Steinhilp
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